Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026 · Version 1.0
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Princeberg FlexCo (Marke: eigenbau.software, Firmenbuchnummer FN 672072t, Handelsgericht Wien, Sitz: Wambachergasse 16, 1130 Wien, Österreich, nachfolgend „Anbieter") und Kunden über die Nutzung von startupbase.ai und die darüber angebotenen Services (Pitch-Deck-Generator, Förderungs-Matching, Business-Plan-Generator, Cap-Table, Swarm-Review, Investor-DB, Outreach u.a.).
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt KI-gestützte Tools zur Verfügung, die Strukturhilfen, Dokumentenvorlagen und Orientierungs-Analysen für Gründer und Unternehmen generieren.
Die Leistungen stellen ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Der Anbieter führt keine Beratungstätigkeit im Sinne des § 135 GewO, des Rechtsanwaltsgesetzes oder des Steuerberatungsgesetzes aus.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande, bei Self-Service-Produkten automatisch nach erfolgreicher Zahlung.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 % AT). B2B-Kunden aus dem EU-Ausland mit gültiger UID werden steuerfrei nach Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet.
Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna, EPS (Österreich), Apple Pay, Google Pay.
5. Widerrufsrecht bei digitalen Produkten
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG vorzeitig, wenn:
- der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
- der Kunde zur Kenntnis nimmt, dass er durch seine Zustimmung das Widerrufsrecht verliert.
Diese Zustimmung wird im Checkout-Prozess explizit eingeholt. Ohne Zustimmung beginnt die Leistungserbringung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
6. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben in den Formularen zu machen. Die Qualität des generierten Outputs hängt maßgeblich von der Qualität des Inputs ab.
Der Anbieter stellt die Plattform „as is" zur Verfügung. Generierte Outputs sind vor produktivem Einsatz vom Kunden zu prüfen, insbesondere wenn diese in rechts- oder steuerrelevanten Verfahren (Förderantrag, Gesellschaftsvertrag, Rechnung, Pitch) eingesetzt werden.
7. Haftungsausschluss
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Anbieter maximal bis zur Höhe des vom Kunden gezahlten Entgelts für den konkreten Auftrag.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
- Fehler oder Unvollständigkeiten in KI-generierten Outputs
- Schäden aus der Verwendung generierter Dokumente ohne fachliche Prüfung
- Ablehnung von Förderanträgen, auch wenn diese mit Hilfe des Anbieters erstellt wurden
- Steuerliche oder rechtliche Konsequenzen aus Cap-Table-, ESOP-, oder Gesellschaftsvertrag-Outputs
8. Abonnement-Kündigung
Abonnements können mit Frist von einem Monat zum Laufzeitende über das Kunden-Portal (Stripe) gekündigt werden. Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht erstattet.
9. Datenschutz
Siehe separate Datenschutzerklärung.
10. Änderung der AGB
Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder im Kunden-Portal mitgeteilt. Bei Ablehnung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmer wird Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.